Die Leasingverträge laufen bei Jobrad und Bikeleasing über eine Laufzeit von 36 Monaten.
Beide Firmen schreiben auf ihren Webseiten, dass sie zum Ende der Laufzeit beabsichtigen, dem Dienstradler ein Angebot für das Rad zu unterbreiten. „Ein verbindliches Angebot kann jedoch nicht in den Kaufvertrag aufgenommen werden, da dies den Bestimmungen der Leasingerlasse der Finanzverwaltung widerspräche.“ (siehe Jobrad)